Wir beraten und vertreten Sie bei Streitigkeiten im Mietrecht – ob bei Kündigung, Rückstand mit Mietzinszahlung oder der Räumungsfrist. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung in der Durchsetzung oder Abwehr mietrechtlicher Ansprüche.
Lokaler Fokus, klare Strategie und kurze Wege in Augsburg – wir handeln zügig und rechtssicher, außergerichtlich und vor Gericht.
Prüfung von Form, Fristen, Begründung; Abwehr oder Durchsetzung.
Rechtmäßigkeit prüfen, Verhandlung & Abwehr.
fester Ansprechpartner, transparente Kommunikation.
direkte Kontakte und effiziente Abläufe vor Ort.
wir setzen Ansprüche durch oder wehren sie ab – mit Pragmatismus und Biss.
über 20 Jahre Berufspraxis als starkes Vertrauenselement.
Jetzt unverbindliche Erstberatung im Mietrecht anfragen
Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch, um Ihre Situation zu besprechen und erste Schritte zu planen. Rufen Sie uns an unter 0821 71040870 oder nutzen Sie unser Kontaktformular!
schnelle, realistische Einschätzung zu Erfolg, Dauer und Kosten.
Abmahnung, Fristenmanagement, Vergleichsverhandlungen eines Streitthemas.
Kündigungs- / Räumungsprozesse, Mängel- und Zahlungsklagen, einstweiliger Rechtsschutz wo sinnvoll.
Mängeldokumentation, Gutachterkoordination, sichere Fristläufe.
präventive Gestaltung für Mieter und Vermieter, Risiko- und Streitvermeidung.
Kontaktieren Sie uns – Fristen wahren, Chancen sichern
Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch, um Ihre Situation zu besprechen und erste Schritte zu planen. Rufen Sie uns an unter 0821 71040870 oder nutzen Sie unser Kontaktformular!
Form und Begründung prüfen, Widerspruchs-/Härtefallmöglichkeiten klären, Verhandlungen über Frist/Umzugskosten führen – wir leiten die passenden Schritte ein.
Das hängt vom Einzelfall ab (z. B. Härtefall, Gesundheits-/ Familiensituation). Wir stellen Anträge fristgerecht und verhandeln tragfähige Lösungen.
Mängel schriftlich anzeigen, Beweise sichern, Frist zur Beseitigung setzen. Wir bewerten die Minderungsquote und setzen Ansprüche durch.
Ja. Formelle Fehler und unzulässige Positionen sind häufig. Wir prüfen Abrechnung/Fristen und machen Erstattungen geltend.
Nur innerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Grenzen (Index/Staffel/Modernisierung). Wir prüfen die Voraussetzungen und verhandeln das Ergebnis.
Nach Prüfung offener Ansprüche des Vermieters. Wir setzen berechtigte Rückzahlungen durch und wehren unzulässige Einbehalte ab.
Je nach Vertrag/Baustein möglich. Wir holen auf Wunsch die Deckungszusage ein.
Die HR Kanzlei ist Ihre inhabergeführte Anwaltskanzlei in Augsburg mit Schwerpunkten u. a. im Mietrecht (Mietvertrag, Kündigung, Räumungsfrist) sowie im Straf-, Zivil- und Gesellschaftsrecht. Wir arbeiten persönlich, lösungsorientiert und mit kurzen Wegen zu Behörden und Gerichten vor Ort.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen